An der Gesamtkonferenz nehmen alle an der Schule unterrichtenden Lehrkräfte sowie die Mitglieder des Schulausschusses teil.
Die Gesamtkonferenz wird in der Regel vom Schulleiter geleitet. Sie entscheidet über die Grundsätze der schulischen Arbeit.
An der Klassenkonferenz nehmen alle in der jeweiligen Klasse unterrichtenden Lehrkäfte teil. Ebenso können die Mitglieder des Schulausschusses mit beratender Stimme teilnehmen.
Die Klassenkonferenz entscheidet über pädagogische und erzieherische Maßnahmen in der Klasse, ggf. auch über Ordnungsmaßnahmen (gemäß ÜSchO). Die Klassenkonferenz wird in der Regel von der Klassenleitung geleitet.
An der Zeugniskonferenz nehmen die in der jeweiligen Klasse unterrichtenden Lehrkräfte teil. Die Zeugniskonferenz wird vom für die Klassenstufe zuständigen Mitglied der Schulleitung geleitet. Hier wird über die Inhalte der Zeugnisse, Bemerkungen und Empfehlungen beraten sowie über Versetzungen und Empfehlungen entschieden.
An der Fachkonferenz nehmen alle das betreffende Fach unterrichtenden Lehrkräfte teil. Die Mitglieder des Schulausschusses nehmen mit beratender Stimme teil. Die Schulleitung kann ebenfalls teilnehmen. Die Fachkonferenz wird vom Fachsprecher oder der Fachsprecherin geleitet. Sie berät und entscheidet über pädagogische und inhaltliche Grundsätze des Faches im Rahmen der aktuellen Lehrpläne und der Bildungsstandards.
Im Schulausschuss sind drei Vertreter der Lehrkräfte, der Schulelternsprecher und zwei weitere Vertreter des Schulelternbeirats sowie drei Schülervertreter Mitglied. Der Schulleiter leitet die Sitzung des Schulausschusses. Die Aufgaben des Schulausschusses sind im Schulgesetz aufgezählt.
Mitglieder 2019 bis 2021
Schüler
Eltern
Lehrer
Im Schulbuchausschuss sind drei Vertreter der Lehrkräfte, drei Vertreter des Schulelternbeirats sowie drei Schülervertreter Mitglied. Der Schulleiter leitet die Sitzung des Schulausschusses. Der Schulausschuss berät und entscheidet über die Einführung von neuen Schulbüchern nach Vorschlag durch die Fachkonferenz.
Mitglieder 2019 bis 2021
Schüler
Eltern
Lehrer
An Dienstbesprechungen nehmen nur Lehrkräfte teil. Hier wird das Kollegium über dienstliche Belange informiert.
Der Schulelternbeirat wird aus gewählten Vertretern der Elternschaft gebildet. Er tagt etwa vier Mal pro Schuljahr und berät Grundsätze der schulischen Arbeit (Rahmen für Klassenfahrten, bewegliche Ferientage, Pausenverkauf, Unterrichtsverlegungen, usw.). Die Sitzungen sind nicht-öffentlich, allerdings können zu einzelnen Tagesordnungspunkten Gäste eingeladen werden.
Die Schülervertretung wird jährlich neu von den Schülerinnen und Schüler gewählt. Sie besteht in der Regel aus einem Sprecher/einer Sprecherin und mehreren Vertretern. Sie wird ergänzt durch die Klassensprecherversammlung.