Wenn der Schüler/die Schülerin die Schule wieder besucht, muss innerhalb von drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer erfolgen.
Beurlaubung
Ist der Grund des Fehlens absehbar (z. B. Arzttermin), so muss rechtzeitig vorher ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung beim Klassenlehrer gestellt werden.